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Winterreifenpflicht und Alpine-Symbol

Wann Winterreifen Pflicht sind, warum „M+S“ nicht mehr reicht und welche Bußgelder drohen.

In Deutschland gibt es keine Winterreifenpflicht nach Datum, sondern eine situative Winterreifenpflicht (§ 2 Abs. 3a StVO): Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte dürfen Sie nur mit Reifen fahren, die als Winterreifen gelten. Die Faustregel „von O bis O“ (Oktober bis Ostern) ist eine Empfehlung, kein Gesetz.

Welche Reifen gelten als Winterreifen?

Seit dem 1. Oktober 2024 gelten nur noch Reifen mit dem Alpine-Symbol – dem Bergpiktogramm mit Schneeflocke, auch 3PMSF („Three Peak Mountain Snow Flake“) genannt. Die Übergangsfrist für reine „M+S“-Reifen, die bis Ende 2017 hergestellt wurden, ist abgelaufen. Das gilt auch für Ganzjahresreifen: Nur mit Alpine-Symbol dürfen sie bei winterlichen Verhältnissen gefahren werden.

Tipp: In unserem Shop erkennen Sie diese Reifen am Hinweis „Alpine (3PMSF)“. Im Filter können Sie „Nur mit Alpine-Symbol“ wählen.

Bußgelder bei Verstößen

VerstoßBußgeldPunkte
Fahren ohne geeignete Reifen60 €1
… mit Behinderung anderer80 €1
… mit Gefährdung anderer100 €1
… mit Unfall120 €1
Halter, der die Fahrt zulässt75 €1

Stand: Bußgeldkatalog 2026. Bei einem Unfall kann zudem die Versicherung Leistungen kürzen.

Profiltiefe

Gesetzlich vorgeschrieben sind mindestens 1,6 mm Profiltiefe. Für Winterreifen empfehlen Automobilclubs mindestens 4 mm, weil die Haftung auf Schnee darunter deutlich nachlässt.

Geschwindigkeitsindex bei Winterreifen

Winterreifen dürfen einen niedrigeren Geschwindigkeitsindex haben als im Fahrzeugschein angegeben. Dann muss im Blickfeld des Fahrers ein Aufkleber mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit angebracht sein (§ 36 StVZO).

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